Unter bestimmten Voraussetzungen können weichende Erben eine nachträgliche Erhöhung ihrer Hofabfindung verlangen. Wann und wie das berechnet wird, erfahren Sie hier.
Hubertus Schmitte
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Agrarrecht
Zertifizierter Mediator
Mitgliedschaften
Kontakt Rechtsanwalt
Telefon 02506 30 39 559
info@rechtsanwalt-schmitte.de
Kontakt Mediator
Telefon 02506 30 39 559
info@mediator-schmitte.de
Kanzlei
Münsterstraße 111
48155 Münster (Westfalen)
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag
09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung