Den auslaufenden Hof an mehrere Kinder übertragen

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Immer häufiger stellen sich landwirtschaftliche Familien die Frage, wie ein auslaufender oder bereits verpachteter Betrieb an mehrere Kinder übertragen werden kann. Dahinter steht meist der Wunsch, den Hof in der Familie zu halten und der Anspruch nach einer möglichst gerechten Lösung für die nächste Generation.

Berater raten von solchen Modellen zwar oft ab – vor allem wegen des hohen Konfliktpotenzials und der steuerlichen Hürden. Dennoch zeigen Beispiele aus der Praxis: eine Aufteilung kann gelingen. Verbreitet werden dabei 2 Modelle diskutiert:

  • gemeinsame Fortführung des verpachteten Betriebes im Rahmen einer im Grundbuch eingetragenen eGbR oder KG,
  • eine Eigentumsaufteilung unter den Kindern einschließlich Gründung einer Verpächter-GbR.

eGbR, KG

Wollen die Kinder den Betrieb in verpachteter Form dauerhaft gemeinsam weiterführen, ist die eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) dafür oft das passende Konstrukt. Sie macht die gemeinsame Eigentümerstellung rechtlich klar und ist im Gesellschaftsregister sowie Grundbuch eingetragen. Vorteil ist, dass alle Kinder beteiligt sind und der Betrieb als Einheit erhalten bleibt.

Gründung der eGbR

Konkret läuft es so: Vor der Hofübergabe gründen die Kinder eine eGbR. Danach überträgt der Hofeigentümer den Betrieb an diese Gesellschaft. Der Betrieb steht dann im Eigentum der eGbR und die Kinder sind gemeinsam und gleichberechtigt beteiligt. Die Übertragung muss notariell beurkundet werden. Über den Betrieb und die Pachteinnahmen entscheiden die Kinder dann gemeinsam.

Wichtig ist: Vor der Übertragung sollte genau geklärt werden, welches Vermögen in die eGbR eingebracht wird und was nicht. Dafür sind eine vollständige Vermögensaufstellung und meist auch eine Bewertung sinnvoll. Die Hofstelle kann entweder mit in die eGbR übertragen werden oder getrennt bei einer Person bleiben — das sollte vorab ausdrücklich geregelt werden.

Steuern

Einkommensteuer fällt bei der Übertragung des Betriebes auf die eGbR zunächst nicht an, der Betrieb kann steuerneutral übertragen werden. Erst bei Veräußerungen droht die Aufdeckung stiller Reserven.

Die Kinder müssen ihre Gewinnanteile aus der Verpachtung des Betriebes jeweils selbst in ihrer persönlichen Einkommenssteuererklärung als Einkünfte aus Land und Forst versteuern.

Gesellschaftsvertrag

Gerade weil die Kinder den verpachteten Betrieb gemeinsam weiterführen, ist es wichtig, im Gesellschaftsvertrag weitere faire und praktikable Regelungen festzuschreiben. Konkret geht es z.B. darum, welcher Gesellschafter welche Aufgaben übernimmt, wie die Gewinne verteilt werden, wie die Haftung der Gesellschafter gestaltet werden soll, etc.

Haftung, KG

Gerade das Thema Haftung ist oft brisant: die GbR hat zur Folge, dass jeder Gesellschafter für Schulden der GbR auch mit seinem Privatvermögen haftet! Das ist manchem Geschwister nicht recht, besonders jenen, die sich in der Gesellschaft vielleicht nicht sonderlich engagieren möchten. In diesen Fällen bietet sich die Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG) an. Dort kann die Haftung auf die Einlage begrenzt werden, indem das entsprechende Geschwister Kommanditist wird.

Fortführung in der nächsten Generation

Bedenken sollten Sie: in vielen Fällen ist die gemeinsame Fortführung des verpachteten Betriebs oft nur eine Übergangslösung. Im Laufe der Jahre kommt es häufig zu Konflikten, spätestens beim Übergang in die nächste Generation. Ganz wichtig sind deshalb klare Regelungen für den Fall, dass ein Gesellschafter ausscheidet. Welche Fristen gelten dafür, darf ein Gesellschaftsanteil frei verkauft werden, gibt es ein Vorkaufsrecht für die Geschwister oder wird eine Abfindung gezahlt? Ebenso sollte festgelegt werden, ob die Abfindung zum vollen Unternehmenswert oder nur in reduzierter Höhe, etwa zum Buchwert, erfolgt, und was bei Scheidung oder im Erbfall gilt.

Verpächter-GbR

Wenn von vornherein klar ist, dass die Kinder den verpachteten Betrieb nicht als Einheit erhalten, sondern die Flächen aufteilen wollen, bietet sich die sog. Verpächter-GbR an. Ziel der Verpächter-GbR ist es, das bisherige Betriebsvermögen ohne Aufdeckung stiller Reserven und damit zu Buchwerten auf mehrere Kinder zu übertragen. So sind die Kinder am Ende Eigentümer der ihnen zugewiesenen landwirtschaftlichen Flächen, die gleichwohl noch im steuerlichen Betriebsvermögen verbleiben.

Vorgehensweise

So funktioniert es:

  • Die Kinder gründen gemeinsam mit dem Übergeber eine GbR.
  • Der Übergeber bringt den Betrieb in die GbR ein (nicht zu Eigentum, sondern durch vertragliche Überlassung).
  • Die GbR wird anschließend Verpächterin von Grund und Boden, Gebäuden oder anderen Betriebsgrundlagen. Mit den Pächtern müssen die Pachtverträge entsprechend angepasst werden.
  • Danach überträgt der Übergeber die einzelnen Flächen, Gebäude und weiteren Wirtschaftsgüter zu Buchwerten direkt auf die Kinder.
  • Die Kinder werden so Eigentümer des übertragenen Betriebsvermögens.
  • Nach 2 – 3 vollen Wirtschaftsjahren kann die GbR wieder aufgelöst werden, während die Kinder ihre Flächen und Gebäude bereits im Eigentum halten. Dabei übernehmen die Kinder auch die Verpachtung ihrer individuellen Flächen. Die Pachtverträge müssen erneut angepasst werden.

Fazit

Die Verpächter-GbR kann für die Aufteilung des Betriebs auf mehrere Kinder sinnvoll sein, weil sie eine Übertragung zu Buchwerten ermöglicht. Entscheidend sind eine saubere Zuordnung des Vermögens, klare Regelungen zu Wohnrechten und Altenteil sowie eine faire Behandlung aller Geschwister in Sachen Vermögenswerte, Nutzungsrechte und Ausgleichszahlungen, damit es später keinen Streit gibt.

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