Eine Regelung für den „Fall der Fälle“, also den Fall des eigenen Todes, sollte jeder Mensch haben, der etwas besitzt. Dass dennoch gerade einmal 20 % aller Menschen über ein Testament verfügen, mag daran liegen, dass man sich mit diesem Thema nicht gerne beschäftigt oder dass man die Testamentserrichtung für schwierig hält. Dabei ist es gar nicht schwierig.
Wie man ein Testament wirksam errichtet
Wirksam ist ein Testament, das der Erblasser/die Erblasserin vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben hat. Ort und Datum sollten hinzugesetzt werden, sind aber keine Wirksamkeitsvoraussetzung.
Beratung ist wichtig
Wichtig ist eine gute Beratung, damit die Regelungen klar und verständlich sind.
Oft gewählte Varianten
Alleinerbschaft
Die Alleinerbschaft einer bestimmten Person: Der Nachlass geht also nach dem Tod insgesamt an eine Person, also das ganze Guthaben aber auch alle Schulden.
Alleinerbschaft und Vermächtnisse
Die Alleinerbschaft einer bestimmten Person mit Vermächtnissen zugunsten anderer Personen: In diesem Fall hat die Alleinerbin/der Alleinerbe aus dem Nachlass z.B. eine bestimmte Geldsumme zu zahlen, einzelne Gegenstände zu Eigentum zu übertragen, bestimmte Leistungen zu erbringen. Ein Beispiel: Der Erbe hat Mobiliar und Schmuck an die Töchter zu verteilen.
Erbschaft mehrerer Personen
Die Erbschaft mehrerer Personen: In diesem Fall geht der gesamte Nachlass an mehrere Personen, die eine Erbengemeinschaft bilden.
Teilungsanordnung
Die Erbschaft mehrerer Personen mit einer Teilungsanordnung: In diesem Fall bestimmt der Erblasser/die Erblasserin, wie die Erbengemeinschaft den Nachlass verteilen soll. Beispiel: Der Erblasser bestimmt, wie Grundstücke unter den Kindern zu verteilen sind.
Vor- und Nacherbschaft
Die Vor- und Nacherbschaft: Der Nachlass geht zunächst an eine Person als Alleinerbe, nach dessen Tod an eine andere Person. Der Erblasser/die Erblasserin hat also zwei Erben hintereinander bestimmt.
Verwahrung durch das Amtsgericht
Damit Ihr Testament auch gefunden wird, sollten Sie es beim Amtsgericht in amtliche Verwahrung geben. Dies kostet lediglich 75 €.
Fazit
Mit einem Testament haben Sie es in der Hand, Ihr Vermögen so zu vererben, wie es Ihren Vorstellungen entspricht. Die Errichtung ist viel leichter als oft gedacht. Mit fachkundiger Beratung können Sie Ihren Willen umsetzen und viel Zwietracht vermeiden.
Gerne berate ich Sie dazu.